Freiheit schmeckt besser
Angesichts der verschiedenen Haltungsformen von Hühnern verlor beim Eierkauf lange Zeit selbst der Osterhase den Überblick. Vor allem Kunden, die Eier aus artgerechter Haltung kaufen wollten, fühlten sich verunsichert ? prangt doch auf fast jeder Eier-Packung das ewig gleiche Bild von glücklichen Hühnern auf grüner Wiese. Doch inzwischen sind die vier möglichen Haltungskategorien auch auf jedem einzelnen Ei ablesbar:
3 bedeutet Käfighaltung
2 bedeutet Bodenhaltung
1 bedeutet Freilandhaltung
0 bedeutet ökologische Haltung.
Neben dem Haltungstyp enthält der Eiercode auch ein Kürzel für das Herkunftsland und eine Kennziffer für den Eierproduzenten. Die 7-stellige Zahl dahinter gibt genau den Betrieb an, aus dem das Ei stammt. Informationen dazu gibt es bei den Verbraucherzentralen oder unter www.was-steht-auf-dem-ei.de. Man kann damit die Herkunft jedes Eis bis in den Legehennenstall zurückverfolgen. Lediglich direkt vermarktete Eier vom Bauern oder auf dem Wochenmarkt sind zunächst noch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Käfighaltung
In der Käfighaltung lebt ein Huhn auf zwei Drittel der Fläche eines DIN-A4-Blattes, das sind 550 Quadratzentimeter. Viele Vorgänge erfolgen automatisch, wie die Versorgung mit Futter und Wasser, das Sammeln der Eier und die Entsorgung des Kotes. Die Hennen können ihr arteigenes Verhalten - wie Flügelschlagen und Sandbaden - nicht ausleben. Auf Grund des Bewegungsmangels sind die Knochen nicht so fest und brechen leichter. Außerdem können die Tiere mit zu lang gewordenen Krallen in den Käfigen hängen bleiben. Üblich sind fensterlose Ställe. Problematisch bei solchen Eierfabriken ist vor allem die Belastung der Atmosphäre mit Ammoniak, die Belastung des Grundwassers mit Nitrat sowie Antibiotika im Hühnerfutter. Rund 70 Prozent der knapp 17 Milliarden in Deutschland gelegten Eier werden so produziert. Die herkömmliche Käfighaltung ist nach der neuen Legehennenverordnung in Deutschland nur noch bis Ende 2008 zulässig. Danach sind sogenannte "ausgestaltete Käfige" mit 750 Quadratzentimetern je Henne weiterhin erlaubt.
Bodenhaltung
Bei der Bodenhaltung dürfen bis zu sieben Hühner pro Quadratmeter Stallfläche auf dem Boden gehalten werden. Ein Freilauf ist bei der Bodenhaltung nicht vorgeschrieben, auch wenn die Bilder auf den Eierpackungen dies manchmal suggerieren. Vorgeschrieben ist, dass mindestens ein Drittel der Bodenfläche mit Streumaterial wie Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf bedeckt sein muss. Die Tiere können die meisten ihrer artgemäßen Verhaltensweisen ausleben. Auf Grund der Bewegungsfreiheit sind die Flügel- und Beinknochen fester und die Krallenabnutzung ist normal. Zu den Nachteilen gehört, dass die Hennen mit dem Kot in Kontakt kommen. Auf diese Weise können sie sich schneller mit Parasiten infizieren. Auch Krankheiten breiten sich schneller im Bestand aus. Die Tierverluste sind höher und damit der Bedarf an Medikamenten.
Freilandhaltung
Bei der Freilandhaltung müssen die Legehennen neben ihrem Stall einen Mindestfreilauf von zehn Quadratmeter Freiland pro Huhn haben. Die Vorschriften für den Stall sind dieselben wie bei der Bodenhaltung. Der Auslauf muss überwiegend begrünt sein. Bäume, Sträucher oder ein Unterstand sind notwendig, damit die Tiere Schutz vor natürlichen Feinden finden können. Tagsüber haben die Hennen uneingeschränkten Zugang ins Freie, so dass sie nach Belieben ihre typischen Verhaltensweisen ausleben können. Insgesamt sind die Tiere unempfindlicher, da sie bei jedem Wetter draußen sein können.
Bio-Eier
Besonders empfehlenswert sind Bio-Eier. Diese stammen immer aus Freilandhaltung und außerdem kommt das Futter weit überwiegend aus ökologischem Anbau, die Verabreichung von Antibiotika und anderen Medikamenten sind verboten. Zudem sind im Stall sechs Quadratmeter pro Henne Mindestfläche vorgeschrieben. Auch das systematische Schnäbelkürzen ist nicht erlaubt. Die maximale Stallgröße ist auf 3.000 Legehennen je Einheit begrenzt. Jeweils sechs Tieren muss mindestens ein Quadratmeter Stallnettofläche zur Verfügung stehen. Wenigstens ein Drittel der Stallfläche muss eingestreut sein. Den Tiere muss das Staubbaden möglich sein sowie Tageslicht erhalten. Eine mindestens achtstündige beleuchtungsfreie Ruhephase ist vorgeschrieben.
Quelle: www.nabu.de / www.was-steht-auf-dem-ei.de